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Wer ohne die notwendige Einwilligung oder Lizenz des Urhebers (Fotografen) oder des Rechteinhabers (bspw. Fotoagentur) Fotos im Internet verwendet, begeht eine Urheberrechtsverletzung. Gegen diese Urheberrechtsverletzung kann der Fotograf sich bspw. in Form eine Abmahnung wehren und von dem Nutzer eine strafbewehrte Unterlassungserklärung, Löschung, Schadensersatz, Auskunft und Anwaltskosten fordern.